Heute vor 140 Jahren

Die erste einheitliche deutsche Währung

Das am 9. Juli 1873 unter­zeich­ne­te Münz­ge­setz wur­de zur ers­ten Wäh­rungs­uni­on im Deut­schen Reich unter Kai­ser Wil­helm I. ver­ab­schie­det. Die acht noch gül­ti­gen Lan­des­wäh­run­gen mit mehr als 100 ver­schie­de­nen Münz­sor­ten wie bei­spiels­wei­se Kreu­zer, Hel­ler, Taler, Bat­zen, Schil­ling oder Gul­den wer­den abge­schafft. Aller­dings darf jeder Bun­des­staat Mün­zen selbst prä­gen und die Vor­der­sei­te frei gestal­ten. Ab 1. Janu­ar 1876 war dann die Reichs­gold­wäh­rungMark“ all­ge­mei­nes gesetz­li­ches Zahlungsmittel.

Quel­len:
Säch­si­sche Zeitung/es vom 9.7.2013
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